SOLUBEL®-Luftkalkprodukte

Unsere AGB's

A


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragspartner – Geltungsbereich

1.1 Die folgenden AGB gelten ausschließlich für Verträge, die der Kunde mit der Firma Solubel Vertriebs GmbH, Flachsstrasse 3, 91207 Lauf (im Folgenden auch Verkäufer/Solubel genannt) für Lieferungen innerhalb Deutschlands abschließt. Alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Mit der Bestellung erkennt der Kunde diese ausdrücklich an.

1.2 Dem formularmäßigen Hinweis auf AGB des Kunden wird widersprochen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Regelungen, als die hierin enthaltenen, werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters des Verkäufers (Geschäftsführer, Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter) und dem jeweiligen Kunden wirksam.

1.3 Kunden/Besteller im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unter-nehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäfts-beziehung getreten wird, ohne dass diese einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer, Handwerker, Händler im Sinne der AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Verkäufers auf dessen Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, beim Verkäufer Waren zu bestellen.

2.2 Durch die Bestellung der gewünschten Waren mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Verkäufer wird dem Kunden ein verbindliches Angebot unterbreiten, an das der Verkäufer 10 Tage gebunden ist.
Danach erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung mit allen verbindlichen Daten

2.3 Der Kunde ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von zehn Kalendertagen in Schrift- oder Textform anzunehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

2.4 Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemäßheit, stellen aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der vom Verkäufer zu liefernden Waren dar.

2.5 Anwendungstechnische Beratungen gibt der Verkäufer nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Zwecke.

2.6 Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird von Solubel nicht gespei-chert.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die im Angebot sowie in der jeweils gültigen Solubel Preisliste angege-benen Preise. In der Preisliste für Endverbraucher ist der Endpreis als Nettopreis ausgewiesen. Die Preisliste für Händler und Handwerk enthält den Nettopreis, sodass die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.
Die Preise gelten ab Lager / Sitz von Solubel und enthalten keine Verpackungs- und Versandkosten.

3.2 Soll die Ware auf Wunsch des Käufers versandt werden, sind die Verpackungs- und Versandkosten vom Besteller zu tragen. Die Höhe der Versandkosten wird für die konkrete Lieferung ermittelt. Sonderkosten der Lieferung, wie z.B. Wiegegelder, Ortszuschläge, Mehrkosten infolge von Straßenumleitungen, Gebühren für Zufahrts-genehmigungen usw. gehen zu Lasten des Kunden. Das vom Lieferwerk oder durch bahnamtliche Verwiegung festgestellte Gewicht ist für die Berechnung der Kosten maßgebend.

3.3 Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lie-ferung bzw. Abnahme der Ware ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto. Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche älteren fälligen Rechnungen beglichen sind. Frachten, Kran-, Palettengebühren und Miet- und Servicegebühren sind nicht rabattfähig. Mit Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen kommt der Besteller in Verzug.

3.4 Ein Recht zur Aufrechnung besteht nur, soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ist der Käufer ein Unternehmer, so kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Ver-tragsverhältnis beruht.

3.5 Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kre-ditwürdigkeit des Bestellers begründen, können wir abweichend von vereinbarten Zahlungsbedingungen nach unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig stellen.

3.6 Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach oder stellt sich heraus, dass er nach objektiven Kriterien nicht kreditwürdig ist oder unzutreffende Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und hierdurch unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, können wir darüber hinaus, unbeschadet weiterge-hender Rechte, vom Vertrag zurücktreten.

4. Lieferfristen

4.1 Die Lieferzeit beträgt 8 Arbeitstage. Bei Sonderfarbtönen, die speziell für den Kun-den angefertigt werden, gilt die individuell vereinbarte Zeit.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer gilt:
Soweit ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Kunde im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von i. d. R. vier Wochen zu setzen.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Solubel bleibt vorbehalten.
Die Haftung für Folgeschäden aufgrund von Lieferterminüberschreitungen ist auf das dreifache der Frachtkosten begrenzt

4.3 Lieferverzug / Höhere Gewalt Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, terroristische Angriffe, Terroranschläge, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Blockaden, Stromausfall, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Verkehrs- oder Versandstörungen, Streik / Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmun-gen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit), Beschlagnahme, Embargo, Seuchen, Epidemien, infektiöse Krankheiten, Pandemie (jeweils gemäß Einstufung der WHO) oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar wer-den lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung und Abnahme. Für Ereignisse höherer Gewalt, welche uns die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haften wir nicht für die, sich daraus ergebenden Verzugsschäden.
Wird infolge der Störung Verhinderung der Spedition die Lieferung und / oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt.

4.4 Lieferbedingungen
Wir bitten unsere Kunden die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu kontrollieren und uns unverzüglich zu verständigen, wenn Schäden an der Ware oder der Transport-verpackung festgestellt werden. Im Falle offensichtlicher Verpackungs- oder Trans-portschäden bitten wir Sie, diese bei der Übergabe vom Transporteur schriftlich be-stätigen zu lassen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde als Verbraucher unserer Bitte nicht nach, so werden die ihm zustehenden Gewährleis-tungsansprüche hierdurch nicht eingeschränkt. Für Unternehmer gelten die Untersu-chungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB.

5. Verarbeitungsanleitung; Auskunftserteilung und Beratung

5.1 Da die Arbeitsbedingungen am Bau und die Anwendungsgebiete für unsere Er-zeugnisse sehr unterschiedlich sind, können wir mit unseren Verarbeitungsanleitungen nur allgemeine Richtlinien geben. Werden spezielle Anforderungen gestellt, die außerhalb der in den Verarbeitungsvorschriften angesprochenen Anwendungsbereiche und Arbeitsverhältnisse liegen, ist vor Verarbeitung Beratung über die Firma S-lubel einzuholen.

5.2 Verbrauchsangaben in unseren Verarbeitungsanleitungen sind mittlere Erfah-rungswerte. Die tatsächlichen Verbrauchswerte sind durch Bemusterung am Objekt zu ermitteln. Aus einem Mehr- oder Minderverbrauch am gegebenen Objekt können keine Rechte und Ansprüche gegen uns hergeleitet werden.

5.3 In Beratungen und Auskunftserteilungen durch Solubel liegt nicht der Abschluss eines Beratungsvertrages. Soweit der Besteller eine weitergehende Beratung wünscht, ist diesbezüglich eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen.


6. Gefahrtragung

6.1 Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache - mit Ausnahme des Falles „Höherer Gewalt" - auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über, unabhängig von der gewählten Versandart.

6.2 Ist der Kunde Unternehmer geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Be-schädigung der Ware mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Kunden mit deren Bereitstellung auf diesen über.

 

7. Widerrufsrecht - Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlos-senen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht wie folgt:

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
• an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
• an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden;
• an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
• an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern im Rahmen einer Bestellung Waren zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg geliefert werden.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Solubel Vertriebs GmbH
Flachsstrasse 3
91207 Lauf
Telefax (09126) 5466
info@solubel.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rück-zahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Ta-gen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktions-weise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestim-mung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
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Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An Solubel Vertriebs GmbH Flachsstrasse 3 91207 Lauf Telefax (09126) 5466 info@solubel.de Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

 

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Bestellt am (*): / erhalten am (*): ___________________ ______________________________________________
Name des/der Verbraucher(s) ______________________________________________

Anschrift des / der Verbraucher(s)_____________________________________________
Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum ______________________________
(*) Unzutreffendes streichen

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8. Eigentumsvorbehalt; weitere Sicherungsrechte

8.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bei Unternehmern auch der Begleichung früherer Forderungen aus den Ge-schäftsverbindungen unser Eigentum.

8.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/ oder zu verarbeiten. Der Weiterveräußerung wird nicht zugestimmt, wenn zwischen dem Besteller und einem Dritten ein wirksames Abtretungsverbot hinsichtlich seines Vergütungsanspruches vereinbart wurde oder der Besteller diesen bereits im Voraus wirksam an einen Dritten abgetreten hat.

8.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbi-dung mit Waren Dritter deren Eigentumsvorbehalt bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der jeweiligen Werte.

8.4 Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte – auch künftige oder bedingte – tritt der Besteller schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Bei Übersicherung um mehr als 10% erfolgt auf Verlangen des Bestellers entspre-chende teilweise Freigabe durch uns.

8.5 Der Besteller ist zur Einziehung dieser Forderungen neben uns berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber, insbesondere seinen Zahlungsver-pflichtungen, nachkommt. Andernfalls hat er auf unser Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und seinen Schuldnern die Abtretung offen zu legen. Auch wir sind unter diesen Umständen zur Offenlegung der Abtretung und zur Geltendmachung der Forderungen beim Kunden des Bestellers berechtigt. Die Einziehungsbefugnis des Bestellers erlischt auch, wenn nach objektiven Kriterien die Kreditwürdigkeit des Bestellers nicht mehr gegeben ist oder dieser unzutreffende Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und unser Zahlungs-anspruch hierdurch gefährdet ist.

8.6 Nach Rücktritt vom Vertrag durch uns gemäß Ziffer 3.6. können wir, unbeschadet weitergehender Rechte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren wieder an uns nehmen. Der Besteller erklärt sich unwiderruflich mit der Abholung durch unsere Be-auftragten einverstanden, ebenso damit, dass diese zum Zweck der Abholung seine Räume betreten.

8.7 Der Besteller verpflichtet sich, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte Ansprüche auf die Vorbehaltsware geltend machen.

9. Gewährleistung

9.1 Ist der Kunde Verbraucher, gilt:

9.1.1 Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
9.1.2 Solubel liefert die Ware entsprechend den geltenden Produktbeschreibungen. Proben der Erzeugnisse gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als un-gefährer Anhalt für die Eigenschaft der Ware. Produktbeschreibungen und Proben sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften anzusehen, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

9.1.3 Solubel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Solubel nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit Solubel den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

9.1.4 Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadenersatzan-sprüche (insbesondere für Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

9.1.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehen-den Regelung nicht verbunden.

9.1.6 Ausgenommen von den Beschränkungen nach diesem Abschnitt sind Ansprüche aus Vorsatz und bei grobem Verschulden und bei Ansprüchen auf Ersatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder aus Produkthaftung.

9.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt:

9.2.1 Solubel liefert die Ware entsprechend den geltenden Produktbeschreibungen. Proben der Erzeugnisse von Solubel gelten, wenn nichts anderes schriftlich verein-bart ist, als ungefährer Anhalt für die Eigenschaft der Ware. Produktbeschreibungen und Proben sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften anzusehen, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind.

9.2.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Dies gilt jedoch nicht für Sachen auf die der § 438 Absatz 1 Nummer 2 BGB Anwendung findet.

9.2.3 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kun-den oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Insoweit gilt § 377 HGB.

9.2.4 Auf Verlangen von Solubel ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an Solubel zurückzusenden.

9.2.5 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Solubel nach einer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlie-ferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h., der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nach-besserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
9.2.6 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Solubel aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, wird Solubel nach eigener Wahl eigene Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten.

9.2.7 Gewährleistungsansprüche gegen Solubel bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Bedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten An-sprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise auf-grund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

9.2.8 Eine mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

9.2.9 Für den Ersatz von Mangelfolgeschäden haftet Solubel nur, wenn wir für die Entstehung des Mangels durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten (mit-)verantwortlich sind.

9.2.10 Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung vertraglicher Ne-benpflichten durch Solubel sind ausgeschlossen. Lieferung durch Spedition etc.

9.2.11 Im Falle des Unternehmerrückgriffs i.S.d. §§ 478, 479 BGB wird vermutet, dass zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Kunden Mängel nicht vorhanden waren, wenn der Kunde nach dieser Ziffer pflichtgemäß untersucht, jedoch keine Mängel angezeigt hat, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Solubel ist berechtigt, Rückgriffs Ansprüche des Kunden mit Ausnahme der Ansprüche auf Neulieferung der Ware abzulehnen, sofern wir dem Kunden für den Aus-schluss seiner Rechte einen gleichwertigen Ausgleich einräumen. Für den Ersatz von Mangelfolgeschäden haftet Solubel nur, wenn Solubel für die Entstehung des Man-gels durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten (mit-)verantwortlich ist.

9.2.12 Darüberhinausgehende Ersatzansprüche des Kunden gegen Solubel und deren Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Er-satz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware (d.h., mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter) selbst entstanden sind.

9.2.13 Ausgenommen von den Beschränkungen nach diesem Abschnitt sind Ansprüche aus Vorsatz und bei grobem Verschulden und bei Ansprüchen auf Ersatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder aus Produkthaftung.

10. Verpflichtungen aus dem Europäischen und Deutschen Chemikalienrecht

10.1 Solubel gewährleistet, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung den einschlägigen Anforderungen aus dem Europäischen und Deutschen Chemikalienrecht in vollem Umfang entsprechen. Dies umfasst insbesondere die korrekte Kennzeichnung und Verpackung der Waren.

10.2 Solubel gibt seinerseits die Waren an den Kunden unter der Voraussetzung ab, dass der Kunde sämtliche ihm obliegende chemikalienrechtlichen Verpflichtungen (nicht nur, aber insbesondere gemäß REACh-VO (Reg. (EU) Nr. 1907/2006). CLP-VO (Reg. (EU) Nr. 1272/2008). Biozidprodukte-VO (Reg. (EU) Nr. 528/2012) kennt und einhält. Die Bewertung der sicheren Verwendung von Gefahrstoffen durch oder im Auftrag des Kunden liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Ein Weiterverkauf durch den Kunden erfolgt nur unter Beachtung der hiermit verbundenen besonderen Pflichten durch diesen Kunden und ist bei Gefahrstoffen, welche der Chem-VerbotsV oder einer diesbezüglich relevanten Beschränkung nach Annex XVII der REACh-VO oder der Biozidprodukte-VO unterliegen, grundsätzlich auszuschließen.

10.3 Sollten auf Grund von Änderungen der chemikalienrechtlichen Vorgaben, welche erst nach der Lieferung in Kraft treten, gelieferte Waren ggf. neuen Verwendungs- oder Verkehrsfähigkeitsbeschränkungen unterworfen sein, so liegt die Berücksichtigung dieser neuen Beschränkungen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Derartige neu hinzugekommene Beschränkungen zählen nicht zu den zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware durch Solubel zugesicherten Produktbeschrei-bungen.

11. Datenschutz
Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Besteller mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einverstanden. Wir geben die personenbezogenen Daten des Bestellers grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Eine Ausnahme gilt nur dort, wo dies im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Besteller und der Abwicklung seiner Bestellung erforderlich ist (etwa beim Versand der Ware oder der Abwicklung der Bezahlung). Auch diese Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die Datenschutzerklärung könne Sie unter www.solubel.de einsehen.

12. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen Vertrags-/Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

12.2 Ist der Besteller ein Kaufmann wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Solubel vereinbart.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird sodann durch eine entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. 

Gültig ab 1/2021, damit verlieren alle bisherigen Verkaufs- und Liefervereinbarungen ihre Gültigkeit.

 

Solubel Vertriebs Gmbh

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91207 Lauf

Tel. +49 9126 2955993

Fax +49 9126 5466

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